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ImmobilienOfficeLudwig
 
Karl-Heinz Ludwig
Inhaber - Geschäftsführer
 

 
 
Geschäftsbedingungen

§ 1. Provision
Die Beratungs- und Maklertätigkeit von ImmobilienOfficeLudwig ist auf Erfolgsbasis aufgebaut, d.h. dass erst bei Abschluss eines wie auch immer gearteten Vertrages über das angebotene Objekt bzw. den Standort der Provisionsanspruch entsteht. Bei jeglicher Verwertung der Angebote von ImmobilienOfficeLudwig kommt ein Maklervertrag, ersatzweise ein Geschäftsbesorgungsvertrag nach deutschem Recht zustande.
 
Die an ImmobilienOfficeLudwig für den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufab-
schlusses für das angebotene Objekt bzw. den Standort zu zahlende Käuferprovision beträgt 3,57 % des notariell vereinbarten Kaufpreises zuzüglich gesetzlicher Mehrwert-
steuer. Die Provision ist mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages sofort fällig und verdient!
 
ImmobilienOfficeLudwig ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisions-
pflichtig ( entgeltlich ) oder unentgeltlich tätig zu werden.
 
Sollte anstelle eines Kaufvertrages über das angebotene Objekt / Standort ein Wohnmietvertrag abgeschlossen werden, so beträgt die unmittelbar vom Mieter an ImmobilienOfficeLudwig zu zahlende Mieterprovision 2 Nettomonatsmieten zzgl. MwSt.. Die Provision von ImmobilienOfficeLudwig ist mit Vertragsabschluss verdient und fällig. Alle Preisangaben erfolgen in Euro ( € ).
 
Kommt es bei Gewerbeobjekten anstelle eines Kaufvertrages über das angebotene Gewerbeobjekt bzw. Gewerbestandort zu einem Gewerbemietvertrag oder Gewerbepachtvertrag, so beträgt die unmittelbar vom Mieter/Pächter an ImmobilienOfficeLudwig zu zahlende Mieter- bzw. Pächterprovision 3 Nettomonatsmieten zzgl. MwSt.. Die Provision von ImmobilienOfficeLudwig ist mit Vertragsabschluss verdient und fällig. Alle Preisangaben erfolgen in Euro ( € ).
 
Die Provision ist im vollem Umfang auch dann an den Makler (ImmobilienOfficeLudwig ) zu zahlen, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder gleichwertiges Geschäft innerhalb von 24 Monaten nach Ablauf des Makler-Allein-Auftrages mit den nachgewiesenen Kaufinteressenten zustande kommt.
 
Der Provisionsanspruch des Maklers (ImmobilienOfficeLudwig ) hängt nicht davon ab, ob der schließlich vereinbarte Kaufpreis mit den vorangegangenen Kaufpreisvorstellungen des Verkäufers übereinstimmt.
 
Der Provisionsanspruch von ImmobilienOfficeLudwig entsteht auch, wenn der Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt oder zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen sowie der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von ImmobilienOfficeLudwig nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird; schließlich, wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen.
 
Der Provisionsanspruch des Maklers (ImmobilienOfficeLudwig ) bleibt auch bestehen, wenn der zugestandene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.
 
Durch jegliche Besichtigung des von ImmobilienOfficeLudwig angebotenen Objektes und/oder durch Verhandlungen mit dem Eigentümer ( Verkäufer ) sowie Kauf oder Miete des von ImmobilienOfficeLudwig angebotenen Objektes, kommt es zwischen dem Interessenten und ImmobilienOfficeLudwig zu einem verbindlichen ( provisionspflichtigen ) Maklervertrag. Des weiteren bekundet der Interessent mit diesem Handeln die volle Akzeptanz der durch ImmobilienOfficeLudwig übersandten Geschäftsbedienungen.
 
§ 2. Vorkenntnis des Objektes
Die Ursächlichkeit der Vermittlung und auch die Mitursächlichkeit durch ImmobilienOfficeLudwig ist durch die Übersendung der Exposés von ImmobilienOfficeLudwig über das Objekt an den Interessenten gegeben. Widerspruch hiergegen ist nur dann möglich, wenn der Interessent Vorkenntnis über das Objekt und seines Eigentümers hat und dies nur dann, wenn ImmobilienOfficeLudwig innerhalb von 5 Werktagen durch eingeschriebenen Brief darüber informiert wird, durch wen und wie ( Quellennachweis ) der Interessent Vorkenntnis erlangt hat. Anderenfalls ist in jedem Fall bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt die ausgewiesene Provision durch ImmobilienOfficeLudwig verdient und sofort fällig.
 
§3. Vertraulichkeit des Angebotes
Sämtliche Angaben der Objektbeschreibung / Exposé durch ImmobilienOfficeLudwig sind ausdrücklich nur für den Interessenten vorgesehen. Sie sind vom Interessenten vertraulich zu behandeln und dürfen in keinem Fall Dritten zugänglich gemacht werden. Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bzw. den Auftraggeber bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung von ImmobilienOfficeLudwig weitergegeben werden.
 
Zuwiderhandlungen begründen einen Schadenersatzanspruch des Maklers (ImmobilienOfficeLudwig ) in Höhe der vereinbarten Käufer- und Verkäuferprovisionen.

 
§4. Ansprüche des Maklers
ImmobilienOfficeLudwig hat Anspruch auf Anwesenheit bei allen Besichtigungen und dem notariellen Vertragsabschluss ( Abschluss des Hauptvertrages ). Somit sind alle Besichtigungstermine nur unter Teilnahme des Maklers ausnahmslos durchzuführen. Ebenso hat ImmobilienOfficeLudwig einen Anspruch auf Aufnahme in den notariellen Vertrag ( Maklerklausel im Hauptvertrag )
 
§5. Anzeige über den Vertragsabschluß / Treue und Glauben
Der Interessent hat ImmobilienOfficeLudwig unverzüglich Anzeige zu machen, wenn und gegebenenfalls zu welchen Bedingungen ein Vertrag über das im Exposé bezeichnete Objekt oder über ein anderes Objekt des von ImmobilienOfficeLudwig zugewiesenen Vertragspartners zustande kommt, einerlei, ob es sich um einen Kaufvertrag, Mietvertrag, Erbbaurechtsvertrag usw. handelt. Nimmt der Interessent unmittelbar mit dem Eigentümer (Verkäufer) des von ImmobilienOfficeLudwig nachgewiesenen Objektes ohne Hinzuziehung von ImmobilienOfficeLudwig Kontakt auf, so verstößt der Interessent grob gegen diese Geschäftsbedingungen. In jedem Fall hat der Interessent den Verkäufer (Eigentümer) darauf hinzuweisen, dass dieser Kontakt aufgrund des von ImmobilienOfficeLudwig übersandten Exposés geschieht. ImmobilienOfficeLudwig ist vor einer unmittelbaren Kontaktaufnahme unverzüglich zu verständigen. Des weiteren weist ImmobilienOfficeLudwig wir nochmals auf § 3 sowie § 4 der Geschäftsbedingungen ausdrücklich hin!
 
§6. Haftungsfreizeichen
Die von ImmobilienOfficeLudwig gemachten Angaben beruhen ausschließlich auf Informationen des Verkäufers bzw. Vermieters des angebotene Objektes. ImmobilienOfficeLudwig ist um richtige und vollständige Angaben bemüht. Eine Haftung seitens ImmobilienOfficeLudwig für bauliche Schäden oder Vertragsmängel kann in keinem Fall begründet werden. Der guten Ordnung halber zeigt ImmobilienOfficeLudwig an, dass dem Interessenten lediglich ein Exposé und keine haftungsrelevanten Prospekte zur Prüfung zur Verfügung gestellt werden! Die Angebote von ImmobilienOfficeLudwig sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum vorbehalten!
 
§7. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam sein, verlieren die anderen Bestimmungen nicht Ihre Gültigkeit.
 
§8. Speicherung personenbezogener Daten
Damit die Anfrage bzw. der Auftrag des Interessenten bearbeitet werden kann, werden die Daten durch ImmobilienOfficeLudwig elektronisch gespeichert!
 
§9 Gerichtsstandklausel
Für den Fall, dass der Interessent Kaufmann ist, wird Neuwied als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart.